
Am 28. Juni 2025 tritt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches fast alle Autohäuser und Werkstätten betrifft.
Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Barrierefreiheit in Deutschland gestärkt wird und Menschen mit Behinderungen damit gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen haben. Gegenstand des Gesetztes ist damit auch die barrierefreie Bedienung von digitalen Präsenzen von Unternehmen, was der Grund dafür ist, dass das Gesetz die WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines) des World Wide Web Consortiums (W3C) integriert. Diese stellen sicher, dass digitale Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind.
Jede von einem Autohaus oder Werkstatt beauftragte Agentur sollte dieses Thema schon angesprochen und Lösungen vorgeschlagen haben. Wenn das nicht der Fall ist oder wenn Sie Ihre Website selber prüfen wollen, können Sie dies mit diesem Tool tun: https://www.experte.de/barrierefreiheit. Dieses Tool analysiert auch erreichbare Unterseiten, enthält aber nur eine geringere Anzahl von automatisierten Tests. Eine umfangreiche Liste von Analysetools (teilweise kostenpflichtig) finden Sie hier: https://www.w3.org/WAI/test-evaluate/tools/list/.
Bitte beachten Sie, dass automatisierte Test nur Hinweise geben können und keine Garantie darstellen, dass Ihre Website alle Vorgaben des Gesetzes erfüllt. Sei prüfen damit notwendige, aber keine hinreichenden Kriterien ab. Insbesondere Screen-Reader sind i.d.R. nicht Teil von kostenlosen Test-Scripten. Weitere Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) finden Sie bei Aktion-Mensch und bei "BIK für Alle".